
Weiterbildungsberatung Bildungsprämie – Weiterbildungssparen und Prämiengutscheine im Wert von 500 €
Änderungen ab 01.01.2010
Mit der Bildungsprämie unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige und Selbständige. Beide Komponenten - Prämiengutschein und Weiterbildungs-sparschein - können miteinander kombiniert werden.
Im Rahmen der für die Gutscheine obligatorischen Bildungsberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das angestrebte Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geprüft. Wenn die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessierte einen Prämiengutschein und/oder einen Weiterbildungssparschein. Das Qualifizierungsziel und jeweils mindestens drei geeignete Bildungsanbieter sind aufgelistet.
In der Folge kann der Gutscheininhaber bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das angegebene Weiterbildungsziel buchen. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein und beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
Einmal pro Jahr können durch den einkommensabhängigen Prämiengutschein in Höhe von 500 Euro (neu ab 01.01.2010) Weiterbildungen cofinanziert werden, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 25.600 Euro (bei gemeinsam Veranlagten sind es 51.200 Euro) beträgt.
So können bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro, eingespart werden. Wichtig ist, dass vor einer verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung der Prämiengutschein beantragt wurde!
Mit der einkommensunabhängigen Komponente des Weiterbildungssparens lassen sich leichter aufwändige Weiterbildungen finanzieren. Im Vermögensbildungsgesetz wird eine Entnahme aus angespartem Guthaben zur Finanzierung von Weiterbildung ermöglicht, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt weiter bestehen. Nach Erhalt des Weiterbildungssparscheines wenden sich Interessenten an ihr jeweiliges Finanzinstitut, das für die individuelle finanztechnische Beratung zuständig ist.
Nähere Informationen zur Bildungsprämie und einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder der gebührenfreien Hotline unter 0800-2623000.
Die IHK Südthüringen ist seit dem 01.02.2009 anerkannte Beratungsstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und für die Vergabe der Bildungsprämie berechtigt.
Wir stehen Ihnen gern für Beratungsgespräche im Rahmen der Bildungsprämie zu Verfügung!
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
